und selbsterklärend ist die Handhabung. Geben Sie Ihr Vermögen und eventuelle Verbindlichkeiten an.
werden die gesetzlichen Erben aufgezeigt. Mit dem Erbquotenmanager können Sie die gewünschte Verteilung verändern und sehen sofort das daraus resultierende Ergebnis
werden eventuelle Pflichtteilsansprüche und fällige Erbschaftssteuer aufgezeigt.
Klaus ist geschieden und lebt mit Freundin Berta zusammen.
Tochter Jasmin ist bei einem Autounfall ums Leben gekommen und hinterlässt 2 Söhne, Jordan und Felix.
Tochter Sonja hat einen Sohn Toni und zurzeit keinen Kontakt zu ihrem Vater.
Klaus hat ein Vermögen von insgesamt 526.500 EUR
Davon sind 86.500 EUR sofort verfügbar.
Dies setzen sich wie folgt zusammen:
Einfamilienhaus – Wert aufgrund einer aktuellen Markteinschätzung:
540.000 EUR
Es besteht noch eine Hypothek i.H.v.
– 100.000 EUR
PKW – Wert aufgrund eines aktuellen Vergleichs:
56.500 EUR
Es besteht noch eine Darlehen i.H.v.
– 27.000 EUR
Girokonto – aktuelles Guthaben:
18.000 EUR
Schmuck – aktueller Wert:
30.000 EUR
Goldmünzen – aktueller Wert:
9.000 EUR
Klaus möchte,
dass Berta 70 % bekommt
und je 10% des Erbes an die Enkel verteilt wird.
Ohne Testament erbt Berta nichts:
Mit einem Testament würde es sich wie folgt darstellen:
Freundin Berta erbt
368.500 EUR (70% aus 526.500 EUR)
Die Enkel-Söhne Toni, Jordan und Felix erben
jeweils 52.560 EUR (10% aus 526.500 EUR)
Berta muss allerdings an das Finanzamt 104.565 EUR Erbschaftssteuer zahlen.
Barmittel (86.500 EUR) – Erbschaftssteuer (104.565 EUR) = es fehlen somit bereits 18.065 EUR
Das Erbe der Enkel beträgt zusammen 157. 680 EUR
Für das Erbe von Toni, Jordan und Felix müsste bereits jetzt das Einfamilienhaus verkauft werden….
Zusätzlich haben Jordan und Felix Pflichtteilsansprüche von je
13.162,50 EUR
Weiterhin hätte Tochter Sonja hat einen Pflichtteilsanspruch i.H.v.
131.625 EUR
Sofort fällig wären also weitere
315.630 EUR
Fazit:
Selbst mit Testament hätte Berta das Erbe ausschlagen müssen.
Zusammenfassung:
Wenn Klaus mit Berta verheiratet wäre und sein Testament so verfasst hätte,
hätte das Ergebnis wie folgt ausgesehen:
Ehefrau Berta erbt 368.500 EUR und muss nun keine Erbschaftssteuer zahlen.
Enkel-Söhne Toni, Jordan und Felix erben jeweils 52.560 EUR
Jordan und Felix haben keine weiteren Pflichtteilsansprüche
Tochter Sonja hat einen Pflichtteilsanspruch i.H.v. 65.812,50 EUR
Da dieser sofort fällig wird, muss das Auto, der Schmuck und die Goldreserve verkauft werden.
Erlös hieraus: 68.500 EUR
Es verbleiben also noch 2.687,50 EUR und das Guthaben des Girokontos:
20.687,50 EUR
Für das Erbe der 3 Enkel müssen weitere 157.680 EUR ( 3 x 52.560 EUR) aufgebracht werden.
Neben der Hypothek müsste Berta nun also – sofern sie ein Darlehen bekommt – Zins und Tilgung für weitere 157.680 EUR aufbringen.
Unberücksichtigt in dieser Rechnung sind etwaige Kosten für Anwälte und die Beerdigung von Klaus.
Klaus wäre also gut beraten, wenn er aufgrund der Ergebnisse des Nachlassmanagers eine kostengünstige Erstberatung mit einem Fachanwalt für Familie- und Erbrecht buchen würde.
Ob und wie ein ein von der Kanzlei erstelltes Testament helfen könnte, erfährt er für nur 110,00 EUR brutto…