Unverheiratete Partner erben nicht automatisch
Ein unverheirateter Partner gehört nicht zu den gesetzlichen Erben. Ohne Testament oder Erbvertrag erhält er daher grundsätzlich keinen Anteil am Nachlass.
Stattdessen kommen zunächst vorhandene Kinder und danach, abhängig von der konkreten Familienkonstellation, weitere Verwandte des Verstorbenen als gesetzliche Erben infrage.